Eilanträge gegen Windpark Bous zurückgewiesen

Oberverwaltungsgericht hat keine Zweifel an Rechtmäßigkeit der erteilten Genehmigung. Eilanträge gegen Windpark Bous zurückgewiesen

Mit Beschlüssen vom 3.11.2017 (Az. 2 B 573/17 und 2 B 584/17) hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes die Beschwerden mehrerer Anwohner sowie der Betreiberin eines Klinikums und der Eigentümerin der die Klinik betreffenden Grundstücke gegen die Versagung von Eilrechtsschutz durch das Verwaltungsgericht im Hinblick auf die geplante Errichtung dreier Windenergieanlagen in der Gemarkung Bous (Windpark Bous) zurückgewiesen.
Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass keine ernsthaften Zweifel an der Rechtmäßigkeit der erteilten Genehmigung bestünden. Entgegen der von den Antragstellern vertretenen Ansicht gingen von den in Rede stehenden Windenergieanlagen keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Lärm aus. Die Anwohner im Außenbereich würden nur einen verminderten Schutz genießen und müssten damit rechnen, dass im Außenbereich privilegierte Vorhaben wie Windenergieanlagen dort errichtet und betrieben werden. Es sei auch hinreichend sichergestellt, dass es nicht zu unzumutbaren Beeinträchtigungen der Anwohner durch Schattenwurf komme. Des Weiteren gehe von den geplanten Windenergieanlagen keine optisch bedrängende Wirkung aus, die im Hinblick auf die Wohnnutzung einen Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme darstelle.
Bezüglich der Klinik sei zwar eine Antragsbefugnis der Klinikbetreiberin und der Eigentümer der diesbezüglichen Grundstücke nicht von der Hand zu weisen. Einen absoluten Schutz von Krankenhäusern gebe es jedoch nicht. Vielmehr dürfe bei Vorliegen einer „Gemengelage“ (hier: aufgrund des Angrenzens der Klinik an den Außenbereich) von den in der TA Lärm für Krankenhäuser vorgesehenen Immissionsrichtwerten nach oben abgewichen werden. Aufgrund der Entfernung des Klinikums von über 1000 Metern liege auch keine erhebliche Belästigung durch Infraschall vor.
Ein Rechtsmittel gegen die Beschlüsse ist nicht gegeben.

text.Oberverwaltungsgericht saarbrücken
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red.zbs