Wohin mit dem anfallenden Grünschnitt?

Illegale Grünschnittentsorgung auf Wald- und Grünflächen schadet der Natur.  Wohin mit dem anfallenden Grünschnitt?

Stadt Saarbrücken

Mit den ersten Sonnenstrahlen beginnt vielerorts auch die Gartensaison.

Für viele Gärtner stellt sich nun die Frage: Wohin mit dem anfallenden Grünschnitt? Der Zentrale Kommunale Entsorgungsbetrieb (ZKE) weist darauf hin, dass die Entsorgung von Grünschnitt im Wald und auf ähnlichen Grünflächen illegal ist und der Natur schadet.
Laut Kreislaufwirtschaftsgesetz müssen Gartenabfälle wie Rasen- und Heckenschnitt, Laub, Unkraut und abgestorbene Pflanzen stattdessen im eigenen Garten kompostiert oder in der Biotonne entsorgt werden. Wenn man sie nicht kompostiert oder über die Biotonne entsorgt, müssen sie zur Kompostieranlage oder zu den Grünschnittcontainern gebracht werden. Wer seinen Grünschnitt im Wald, in Grünanlagen oder auf ähnlichen Flächen entsorgt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro bestraft werden kann. Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) überwacht die illegalen Ablagerungsstellen und zeigt Umweltsünder an.
Die Entsorgung von Grünschnitt in der Natur ist weder harmlos noch nützlich. Die Überdüngung und Fäulnisbildung durch den Grünschnitt führt zu Störungen in der Nährstoffzusammensetzung und im Nährstoffkreislauf der empfindlichen Böden. So können sich beispielsweise Stickstoff liebende Pflanzen wie Brennnesseln ausbreiten, während anspruchsvollere Pflanzen verschwinden. Gartenabfälle können Samen von nichtheimischen Gewächsen enthalten, die nicht nur die heimische Flora, sondern auch die von ihr abhängigen Tiere verdrängen. Das ebenfalls in Gartenabfällen enthaltene Nitrat beeinträchtigt außerdem die Wasserqualität, wenn es durch den Boden in das Grundwasser gelangt. Letztlich kommt auch die Entsorgung der illegalen Abfälle auf öffentlichen Flächen alle Steuerzahler teuer zu stehen.
Saarbrücker Bürgerinnen und Bürger, die ihren Grünschnitt nicht über die grüne Biotonne oder einen Komposthaufen entsorgen können, haben die Möglichkeit, diesen ordnungsgemäß an der Grünschnittannahmestelle neben dem Bauhof Brebach, bei der Wertstoffinsel Dudweiler, der Kompostieranlage Gersweiler sowie den ZKE-Wertstoffzentren Am Holzbrunnen in St. Johann und in der Wiesenstraße in Malstatt abzugeben.
Weitere Infos zum Thema Grünschnitt, Öffnungszeiten der Annahmestellen und Wertstoffzentren sowie zur Biotonne gibt es im Internet unter www.zke-sb.de/gruenschnitt und www.zke-sb.de/biotonne