Winter im Saarland im Anmarsch

Wie sind sie auf den Winter vorbereitet? Winter im Saarland im Anmarsch

Von ZBS Redaktion

Die ersten Schneeflocken sind am Dienstagabend, 24.22.15, im Saarland am gefallen und die Arbeiter der Betriebshöfe sind bestens auf Schnee und Eis vorbereitet.

Die städtischen Zentralen Betriebshöfe sind auf den Winter eingestellt.

Prioritäten sind wichtig

Sobald Schnee und Eis da sind, ist schnelles und effektives Handeln bei jedem Einsatz gefragt. Jedoch können die Fahrzeuge nicht alle Straßen gleichzeitig bedienen. Die Betriebhöfe befreien zuerst die für den Verkehr wichtigsten Straßen, die Zufahrten zu den Krankenhäusern und die Linien des öffentlichen Personennahverkehrs vom Schnee. Zudem erfolgt ein kombinierter, manueller und maschineller Winterdienst auf Fußgängerüberwegen, Treppen, Brücken, Verbindungswegen und den Haltestellen, für die man zuständig ist.

Bürger müssen Eis und Schnee vor Anwesen räumen
Straßen und Bürgersteige müssen frei von Eis und Schnee sein. Bürgerinnen und Bürger sind verpflichtet, die Abschnitte vor ihren Häusern zu reinigen, um Unfälle und Stürze zu vermeiden. Falls akute Rutschgefahr besteht, ist es vorgeschrieben, mehrmals täglich zu räumen und zu streuen.

Für die Reinigung ist grundsätzlich immer der Anlieger, also der Haus- beziehungsweise Grundstückseigentümer verantwortlich. Dieser muss vor seinem Grundstück Eis sofort und Schnee nach Beendigung des Schneefalls beseitigen und bei Glätte sogenannte abstumpfende Streumittel wie Sand oder Splitt streuen. Nur bei Eisregen beziehungsweise bei Steigungen oder ähnlichen Gefahrenstellen ist es gestattet, Streusalz zu verwenden. Eigentümer können die Streupflicht auch auf ihre Mieter übertragen. Dies steht dann in der Regel in der Hausordnung oder im Mietvertrag.

„Auf Gehwegen und entlang von Häusern ohne Gehweg müssen Eigentümer einen mindestens ein Meter breiten Streifen schnee- und eisfrei halten.“ In Fußgängerzonen sind es zwei Meter breite Streifen.

Montags bis samstags sind Bürgerinnen und Bürger verpflichtet, über Nacht gefallenen Schnee bis sieben Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis neun Uhr zu räumen. Um Stürze und Unfälle zu vermeiden, müssen bis 20 Uhr die Wege immer dann gereinigt werden, sobald Rutschgefahr besteht. Dies ist häufig mehrmals täglich der Fall. Betreiber von Kinos, Theatern oder Gaststätten oder Veranstalter müssen darüber hinaus auch nach 20 Uhr für die Sicherheit ihrer Gäste sorgen.

Größere Schneemengen müssen so beiseite geschoben werden, dass Fußgänger und Fahrzeuge nicht mehr als unvermeidbar gefährdet und behindert werden. Damit später das Tauwasser abfließen kann, müssen Hydranten und Gullys frei bleiben.

red.zbs.
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