Gesundheitstipps – Heilkräuterverbot- was ist dran?

In den letzten Monaten wurden viele Tausende Menschen in ganz Europa durch die Ankündigung, dass Heilkräuter ab dem Jahr 2011 verboten werden sollen, verunsichert. Gesundheitstipps - Heilkräuter was ist dran?

Von Petra Hanse

Was ist denn nun dran an diesem Verbot von Heilkräutern? Nun, im Prinzip kann man sagen nichts.

Im Prinzip heißt jedoch nicht, dass überhaupt nichts dran sei, lediglich die Fragestellung, bzw. die Behauptung, dass Heilkräuter verboten werden sollen, ist zum jetzigen Zeitpunkt einfach falsch.

Tatsache ist jedoch, dass durch ein EU-Gesetz, welches bereits 2004 verabschiedet wurde, es Richtlinien für Heilkräuter und Heilpflanzen gibt. Hier wurde auch u.a. festgesetzt, dass den EU-Ländern, die bisher noch nicht den Richtlinien dieses Gesetzes angepasst waren, eine Frist von sieben Jahren gewährt wird, um sich dem Standard des Gesetzes anzupassen. Und genau das passiert ab 2011, nicht mehr aber auch nicht weniger.

In diesem Gesetz geht es darum, dass Pflanzen und Kräuter, die eine nachweisliche Wirkung haben, also anerkannte Heilpflanzen sind, nicht mehr jeder verkaufen darf, da sie laut Gesetz unter Arzneien fallen. Anerkannte Pflanzen müssen den Richtlinien des Gesetzes unterworfen werden. Alles, was eine Heilung verspricht, bzw. nachgewiesen ist, zählt hier drunter. Das hat nichts mit einem Verbot zu tun, im Prinzip nicht.

Warum im Prinzip, lässt sich anhand der Pfefferminze am besten verdeutlichen. Pfefferminze darf nach wie vor in Kräuterläden verkauft werden. Das ätherische Pfefferminzöl jedoch, welches durch ein Destillationsverfahren gewonnen wird, darf in Zukunft nicht mehr in jedem Laden angeboten werden, sondern fällt unter Arznei und ist somit nur noch in den entsprechenden Läden , wie Apotheke oder aber Läden, welche eine Zulassung haben, um auch Arzneimittel verkaufen zu dürfen, erhältlich. Hier wird es für Anbieter von ätherischen Essenzen eng. Und eine Zulassung ist hier die Voraussetzung. Wenn wir hier ein wenig weiterdenken, wissen wir, dass jeder Zusatz um etwas zu dürfen, mit Kosten verbunden ist, dies sei jetzt hier nur am Rande erwähnt.

Kräuterkundige dürfen, wie z.B. im Ayurveda, keine Kräutermischungen verkaufen, ohne dass die darin enthaltenen Kräuter unter zugelassene Heilkräuter fallen und tun sie es, sind sie eine Arznei und fallen somit unter die Richtlinien der Gesetzgebung. Wer sich das Gesetz zu den Heilkräutern einmal zu Gemüte führen möchte, findet dies hier:

http://eur-lex.europa.eu/Notice.do?mode=dbl&lang=en&lng1=en,de&lng2=bg,cs,da,de,el,en,es,et,fi,fr,hu,it,lt,lv,mt,nl,pl,pt,ro,sk,sl,sv,&val=343606:cs&page=1&hwords=

machen Sie sich selbst ein Bild.

Es ist äußerst schwammig, aber das sind wir von unseren Gesetzgebern ja schon gewohnt, dass man sich Gesetze biegen kann, wie man das gerne hätte.

Und dies bekamen Biobauern in Brandenburg bereits im Jahr 2005 zu spüren.

Aufgrund dessen, dass zugelassene pflanzliche Arzneimittel bereist im Jahr 2005 ins deutsche Arzneimittelgesetz integriert wurden, durften einige Biobauern diverse Kräuter nicht mehr verkaufen.. Das Verkaufsverbot beschränkt sich seit November 2005 auf elf Kräuter, hierunter fallen: Johanniskraut(!), Echte Goldrute, Hirtentäschel, Malvenblüte, Beinwellkraut, Löwenzahnwurzeln, Birkenblätter, Weißdornbeeren, Spitzwegerich, Ackerschachtelhalm und Frauenmantelkraut. Dieses Verkaufsverbot betrifft nicht die Kamille, den Lindenblütentee oder Brennesseltee. Warum die Bauern die vorab genannten Kräuter nicht mehr verkaufen durften, wurde wie folgt begründet: Nach dem Arzneimittelgesetz bräuchten sie dazu eine pharmazeutische Ausbildung.

Nun ist das Verkaufen an sich aber nicht dasselbe, wie es zu empfehlen wer sich hier hinein liest, der wird aus dem Kopfschütteln nicht mehr heraus kommen und dieses Thema bedarf eines gesonderten Artikels.

Um es zu verdeutlichen: Es geht um den Verkauf der Kräuter, nicht darum, ob man sie nicht mehr anpflanzen darf, um sich aus dem eigenen Garten seine Kräutermischungen selbst zubereiten zu können. Dennoch bleibt dieses Gesetz grenzwertig, denn was heute mit dem ätherischen Pfefferminzöl passiert, kann morgen auch den Salbei und die Kamille betreffen, erst einmal die Auszüge der Pflanzen als hochkonzentrierte, ätherische Essenzen, welche nur noch in Apotheken verkauft werden dürfen, morgen trifft es dann die Pflanze?

Von einem Verbot kann somit erst mal nicht die Rede sein, aber wer wird sich die Natur auf absehbare Zeit dann noch leisten können? Jeder kennt doch das Sprichwort: Die sind ja teurer wie in der Apotheke. Und somit wird auf kurz oder lang auch die Genesung durch die Natur wieder nur denen vorbehalten bleiben, die sie sich auch leisten können. Nicht jeder hat einen Graten, um sich seine Kräuter und Pflanzen selbst anbauen zu können.

Kräuter zur Genesung wurden schon immer verwendet, sie haben nicht nur Tradition, sondern sie haben sich auch bewährt- und zwar unabhängig einer Anerkennung durch Gesetze! Die Entwicklung der Heilkräuter durch den Menschen oder besser gesagt durch die Verbote und Richtlinien durch den Menschen, welche es auch schon immer gab, machten es Kräuterkundigen oft schwer ihre Hilfe überhaupt weiterzugeben. Und hier erinnere ich wieder einmal an die Hexenverbrennungen.

Die Benediktinerin Hildegard von Bingen (1098-1179) war eine der letzten weiblichen Personen, die sich u.a. mit Heilkräutern  beschäftige und diese auch erforschen durfte, bis es die Kirche Frauen verboten hatte sich damit zu befassen. Warum? – diese Frage kann sich jeder selbst beantworten, der sich mit der Geschichte beschäftigt hat.

Und genauso stellt sich die Frage, warum müssen Richtlinien und Gesetze überhaupt erst gemacht werden, wenn es um die Natur und um die Gesundheit geht? Wenn es um Heilmittel geht, die sich bewährt haben? Ob diese Pflanzen nun von irgendeiner Stelle „anerkannt“ sind oder nicht, macht es die Pflanze dann plötzlich zu etwas „besserem“? Wirkt sie dann besser?

Nein, aber man kann sie sich patentieren lassen, wenn sie den langen Weg zur Anerkennung hinter sich gebracht hat, und dies lässt sie dann wertvoll werden, wertvoll in nur einem Zusammenhang: damit Geld zu machen. Und das bleibt mit diesem Gesetz wieder nur denen vorbehalten, die es sich leisten können. Um Gesundheit geht es hier nicht.

Eine Pflanze setzt sich aus unzähligen Wirkstoffen und Bestandteilen zusammen, bis heute wurden längst noch nicht alle Pflanzen in ihrer Gesamtheit komplett analysiert! Viele Menschen glauben nur an die Heilkraft einer Pflanze, wenn diese anerkannt ist. Schon alleine dies ist wieder ein Beispiel dafür, wie gesteuert wir sind, und wie unselbstständig wir in unserem Denken sind. Dass wir so unselbstständig Denken, liegt nicht zuletzt daran, dass wir seit Jahrzehnten mit Anerkennungen, Zertifizierungen und Zeugnissen konfrontiert werden, welche uns weiß machen sollen, was ist  und was nicht, es liegt mit an der wissenschaftlichen Medizin, die nur das glaubt, was sie sieht, nicht was ist und trotzdem wirkt. Es muss herausgefiltert werden, alles muss genau unter die Lupe genommen werden bis ins Letzte, dabei übersehen sie aber einen ganz entscheidenden wichtigen Punkt: Das sich Entfernen vom eigentlichen, vom wahrhaften, nämlich unserer Natur.

Mit diesem Gesetz sind bereits die Weichen zu Monopolstellungen gestellt. Eines sollten wir hier nicht unterschätzen: Gesetze lassen sich immer wieder „reformieren“, eben dahingehend, wie man sie braucht. Die Frage in diesem Zusammenhang wäre dann: Wer braucht das genau so,  wie es in diesem Gesetz bereits anklingt?

Es gab einmal eine Zeit, da habe selbst ich mit Interesse verfolgt, wann eine Pflanze oder ein Kraut endlich anerkannt wurde, heute sehe ich das in einem völlig anderen Zusammenhang, nicht zuletzt aufgrund eines solchen Gesetzes.

Wie sagte Paracelsus? Die Dosis macht das Gift.

Gestatten Sie mir noch eine letzte Bemerkung. Bei meinen Recherchen kam ich auf unglaubliche Aussagen und eine davon möchte ich Ihnen nicht vorenthalten: Da bemerkte ein Autor, es sei wichtig, dass Arzneimittel geprüft werden und machte diese Prüfung anhand des Beruhigungsmittels Contergan fest. Ja, richtig gelesen. Hierzu fiel mir nur eines ein: Thema verfehlt – setzen – sechs.

Vielen Dank für Ihr Interesse

Ihre
Petra Hanse