Für mehr Ordnung und Fairness auf dem Arbeitsmarkt

Zoll prüft bundesweit in der Abfallwirtschaft. Für mehr Ordnung und Fairness auf dem Arbeitsmarkt

Rund 2.200 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) überprüften am 10. November 2020 in einer bundesweiten Schwerpunktprüfung Betriebe und Beschäftigte in der Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst. Im besonderen Fokus des Zolls standen dabei Recyclingunternehmen, Entsorgungsfachbetriebe, Containerdienste, Altkleider- und Autoverwerter sowie Schrotthandelsunternehmen.

Bundesweites Ergebnis:

Die Zöllnerinnen und Zöllner haben rund 6.800 Personen nach ihren Arbeitsverhältnissen befragt und in fast 500 Unternehmen Geschäftsunterlagen geprüft.

Bereits vor Ort leiteten die Beamtinnen und Beamten 40 Strafverfahren ein, insbesondere wegen der Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen und illegalem Aufenthalt. Ferner wurden zwölf Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen Mindestlohn/ Arbeitsbedingungen sowie fehlender Aufzeichnungen/Unterlagen eingeleitet.

Insgesamt sind in 985 Fällen weitere Sachverhaltsaufklärungen durch die FKS erforderlich, da sich dort Hinweise auf Unregelmäßigkeiten zeigen. Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen.

Regionales Ergebnis des Hauptzollamts Saarbrücken:

Das Hauptzollamt Saarbrücken beteiligte sich an diesen Kontrollen mit 54 Kolleginnen und Kollegen, die die Überprüfungen im Saarland und im südlichen Rheinland-Pfalz durchführten.

In 52 Fällen sind weitere Überprüfungen erforderlich, weil sich während den Kontrollen Verdachtsmomente ergeben haben. Darunter fallen beispielsweise:

– 19 x Mindestlohnverstoß
– 11 x Sozialversicherungsmissbrauch (§ 266 a StGB: Vorenthalten und
Veruntreuen von Arbeitsentgelt)
– 8 x Leistungsmissbrauch
– 8 x Ausländerbeschäftigung

Neben der Prüfung der Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, dem unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen und der illegalen Beschäftigung lag in dieser Schwerpunktkontrolle besonderes Augenmerk auf dem Thema Mindestlohn. Die in der Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst beschäftigten Arbeitnehmer*innen erhalten aktuell einen branchenspezifischen Tariflohn von mindestens 10,25 Euro pro Stunde.

Zusatzinformation:

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten, der bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein wichtiges Instrument insbesondere zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung darstellt.

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