Betriebsuntersagungen aufgrund Corona-Verordnung

Betreiber von Tatoo- und Fitnessstudios stellen Normenkontrollanträg beim OVG. Betriebsuntersagungen aufgrund Corona-Verordnung

Beim Oberverwaltungsgericht des Saarlandes ist heute ein Normenkontrollantrag (Eilverfahren und Hauptsacheverfahren) von dem Inhaber eines Fitnessstudios in Saarbrücken gegen die Schließung seines Betriebes aufgrund § 7 Abs. 5 der Verordnung der Landesregierung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 30.10.2020 eingegangen (Az.: 2 B 308/20 und 2 C 307/20).
Ebenfalls heute ist außerdem ein Normenkontrollantrag (Eilverfahren) von fünf Inhabern von Tatoo- und Piercingstudios gegen die in § 7 Abs. 4 der Corona-Verordnung angeordnete Betriebsuntersagung eingegangen (2 B 306/20).
Die Antragsteller machen im Wesentlichen geltend, die Schließungsanordnungen verstießen gegen das Gebot der Gleichbehandlung, stellten einen ungerechtfertigten Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit dar und seien unverhältnismäßig.

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red.zbs / mp