Einigung bei Förderung von sozialem Wohnungsbau und der Städtebauförderung

Bauminister Bouillon begrüßt gute Ergebnisse auf der Sonderbauministerkonferenz in Berlin Einigung bei Förderung von sozialem Wohnungsbau und der Städtebauförderung

Nachdem der Bund über Monate eine 1:1-Länderbeteiligung in der Finanzierung der Förderung des sozialen Wohnungsbaus erreichen wollte, hat man sich nun mit den Ländern auf eine Kompromisslösung geeinigt, nach der die Länder lediglich einen 30-prozentigen Eigenanteil zu erbringen haben.
Minister Klaus Bouillon: „Ich bin froh, dass die Länder und die Bundesregierung anlässlich einer Besprechung in Berlin in Bezug auf die Förderung des soz. Wohnungsbaus Einigung erzielt haben. Das ist ein wichtiger Schritt im sozialen Wohnungsbau – einem der drängendsten Themen unserer Zeit.“
Konkret bedeutet die Einigung, dass im Jahr 2020 rund 12 Mio. Euro vom Bund zur Verfügung gestellt und mit 3,6 Mio. Euro durch die Landesregierung verstärkt werden.
Ein weiterer wichtiger Kompromiss sei dahingehend erzielt worden, so der Minister, dass aus dem Eigenanteil der Länder zur Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus auch Bestandsbauten bzw. der Zweiterwerb von Gebäuden im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus gefördert werden dürfen.
Auch im Rahmen der Zuteilung der Förderung der Städtebaufördermittel wird der Bund 2020 die Länder unterstützen, dem Saarland werden somit 9 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden. Das Land und die Kommunen werden diese 9 Mio. Euro noch verstärken.

text.ministerium für Bauen
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red.zbs / mp