Mobbing, Stalking, Blosstellung, Diffamierung gegen 15 jährigen Teil 8 ©

Erste Ermittlungen eingestellt Mobbing in der Feuerwehr

Von Redaktion

Auf eine Anzeige gegen u.a. Ulrich Übel wegen Beleidigung pp. wurde mit Verfügung vom 12.03.2013 der Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen Beleidigung eingestellt.

Wie Martins Vater uns so eben mitgeteilt hat, wurde das Verfahren gegen Ulrich Übel wegen Beleidigung  eingestellt, weil der Beschuldigte geständig und reumütig war.  Außerdem trat er noch nicht Strafrechtlich in Erscheinung.

Martins Vater läßt sich nun beraten ob Martin zivilrechtlich gegen den Beschuldigten vorgehen kann. Eine Entschuldigung von Seiten des Herrn Ulrich Übel gegenüber Martin und Martins Vater ist zu keiner Zeit geschehen. Für Martins Vater stellt sich auch die Frage ob Ulrich Übel in der FFW noch etwas zu suchen hat. Schließlich ist er kein gutes Vorbild gegenüber anderen Feuerwehrkameraden und der Jugendwehr. Martins Vater hofft das es Konsequenzen für Herrn Übel in der FFW hat.

Schreiben von Martins Vater an die Staatsanwaltschaft Saarbrücken

An die Staatsanwaltschaft Saarbrücken
Zähringerstrasse 12
66119 Saarbrücken

Neunkirchen den 14.03.2012

Ihr Zeichen: 21 Js ………… Ermittlungsverfahren gegen Ulrich Übel wegen Beleidigung

Sehr geehrte Frau Staatsanwältin ……………

In ihrer Verfügung vom 12.03.2013 weisen Sie darauf hin, das der Name des Geschädigten in keinem der Brandortbefundberichte erwähnt wurde. Die Ermittlungen gegen den Geschädigten würden nicht auf die Aussagen des Beschuldigten beruhen.

Anmerkung: Gegen Martin wurden oder wird immer noch wegen Branstiftung in mehreren Fällen pp. ermittelt.

Die Ermittlungen beruhen nach Angaben der Polizei (Herr ……..) auf einen Hinweis. Da mir der oder die Namen nicht bekannt sind welche/r hier diesen Hinweis gemacht hat/haben , stelle ich hiermit Strafantrag gegen unbekannt wegen falscher Verdächtigung.

Es wird auch angefragt ob der Beschuldigte von ihnen schriftlich verwarnt wurde und warum ein Opfer Täter Ausgleich nicht in Frage gekommen ist. Immerhin handelt es sich hierbei unstreitig um ehrwürdige Persönlichkeitsverletzungen die vom Beschuldigten getätigt wurden. Das ganze geschah öffentlich im Internet.

Mit freundlichen Grüßen

XXXXXXXXXXXXX

———————————–

Martins Vater hat uns hier seinen Strafantrag zur Verfügung gestellt. Einige Pasagen werden wir aus Ermittlungsrechtlichen Gründen nicht online stellen.

Anzeiger
……………………
.strasse …..
…………Neunkirchen
Geb……………

Geschädigter
…………………….
……………strasse
…………Neunkirchen
Geb. ……………

Beschuldigter: Ulrich Übel
Anschrift nicht bekannt
Aktives Mitglied der FFW WBK

Strafantrag: Neunkirchen den 19.12.2012

Hiermit stelle ich Strafantrag gegen ………. wegen Mobbing, Beleidigung, falscher Anschuldigung, übler Nachrede.pp. zum Nachteil unseres Sohnes  …………  ……..

Der Beschuldigte beschimpft den Geschädigten auf Facebook mehrfach als ……………….
Der Beschuldigte hat sich öffentlich darüber lustig gemacht weil der Anzeiger ihm mitgeteilt hat das er ihn auf Grund der öffentlichen Bloßstellungen beanzeigen werde.

Außerdem soll er einem Polizeibeamten bei einem Einsatz in der Ohlenbachstrasse 8 Anzeichen einer falschen Beschuldigung gegen unseres Sohnes gemacht haben, wo unser Sohn seine Taschen leeren und seine Personalien angeben mußte. Schon dieser Hinweis und die Anspielungen auf Facebook waren von ………….. eine falsche Verdächtigung gegenüber unserem Sohn.

Beweis: Unter Facebook …………………..

Ich bitte um Entgegennahme der Anzeige

Hinweis: Weiter Angaben zu der Anzeige werden hier nicht gepostet

Hinweis: Weiterverwendung unserer Texte nur mit unserer Erlaubnis ©
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Anmerkung Redaktion: Wir möchten mit dieser Dokumentation nicht den Anschein erwecken als würde Martins Vater oder die Redaktion alle Wehren in Deutschland oder die komplette FFW WBK kritisieren. Die Kritik richtet sich lediglich gegen diejenigen, die für diese Misere verantwortlich sind.

In Deutschland ist die Pressefreiheit im Grundgesetz in Art. 5 Abs. 1 verankert:
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

Ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht liegt hier nicht vor. Alle aus den Artikel benannten Personen werden namentlich nicht benannt. WIR berichten lediglich über eine wahre Begebenheit. Wir möchten nur darauf hinweisen das es auch in der Feuerwehr Mobbingattacken gibt: Dies ist auch kein Einzelfall.