Landesrechnungshof kritisiert Bliesterrassen

Umgestaltung der Bliesterrassen in der Kreisstadt Neunkirchen Landesrechnungshof kritisiert Bliesterrassen

Die Umgestaltung der Bliesterrassen ist als ein städtebauliches Schlüsselprojekt zur weiteren Erhöhung der Attraktivität der Neunkircher Innenstadt anzusehen. Der Rechnungshof hat den vom Ministerium für Inneres, Bauen und Sport geförderten und in den Jahren 2015/2016 realisierten ersten Bauabschnitt dieses Projekts geprüft. Die erreichte städtebauliche Aufwertung ist grundsätzlich positiv zu bewerten. Es wurden jedoch verschiedene vergaberechtliche Verstöße festgestellt. Planungsleistungen wurden trotz Überschreitung des EU-Schwellenwertes freihändig und ohne Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens vergeben. Ferner wurden mehrere kleinere Bau- und Lieferleistungen ohne schriftlichen Auftrag und ohne die Einholung von Vergleichsangeboten vergeben. Auch die Übergangsbereiche von neu angelegten zu bisherigen Bereichen wurden nach Ansicht des Rechnungshofs an vielen Stellen städtebaulich unbefriedigend gelöst und gesetzte Projektziele nicht erreicht. Des Weiteren wurde der nur sehr unzureichend umgesetzte Aspekt der Barrierefreiheit beanstandet, da Teilbereiche entweder nicht barrierefrei zu erreichen sind oder nur über erhebliche Umwege (bis zu 1,5 km). Zudem hätte bei den Gestaltungselementen stärker auf eine wirtschaftlichere Realisierung geachtet werden müssen. Die vom Rechnungshof monierten vergaberechtlichen Verstöße, die städtebauliche Bewertung sowie die unzureichende Barrierefreiheit hat das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport im Wesentlichen bestätigt. Im zweiten Bauabschnitt soll der Aspekt des barrierefreien Zugangs jedoch stärker Berücksichtigung finden. Seite 2