Ladenöffnung am Heiligabend-Sonntag!

Jochen Flackus -Keine Ladenöffnung am Heiligabend-Sonntag! Ladenöffnung am Heiligabend-Sonntag!

DIE LINKE im Saarländischen Landtag kritisiert, dass Geschäfte in diesem Jahr auch am Sonntag des Heiligabend öffnen dürfen. Der wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Sprecher Jochen Flackus: „Leidtragende einer solchen Ladenöffnungs-Regelung sind die Beschäftigten des Einzelhandels. Wie andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten sie eigentlich ein Anrecht auf ein freies Wochenende haben und auf freie, ruhige Weihnachtstage. Ein verkaufsoffener Sonntag an Heiligabend ist familienfeindlich und sollte künftig ausgeschlossen werden. Es ist ja gut, dass das Saarland bei den Ladenöffnungszeiten nicht so weit geht, wie andere Bundesländer, wo Geschäfte werktags bis 24 Uhr geöffnet sind. Aber dieses Schlupfloch im Ladenöffnungsgesetz sollte auch geschlossen werden, so wie bei unseren Nachbarn in Rheinland-Pfalz. Es ist zu begrüßen, dass auch der neue Generalsekretär der Saar-CDU die bestehende Regelung kritisiert, aber es wäre wünschenswert, wenn seine Partei sich nicht nur zur Weihnachtszeit, sondern auch ansonsten bei Arbeitszeiten und Bezahlung für die berechtigten Interessen der Beschäftigten des Einzelhandels stark machen würde.“

text.DIE LINKE im Saarländischen Landtag
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red.zbs

Anmerkung der IHK Saarland: Ladenöffnungszeiten am 1. Advent und Heiligabend. IHK informiert über Regelungen für die umsatzstärkste Zeit des Jahres. Die Vorweihnachtszeit ist für den Handel die umsatzstärkste Zeit. Viele Kunden nutzen insbesondere die Wochenenden, um sich mit Geschenken und Lebensmitteln einzudecken. Prinzipiell dürfen im Saarland Ladengeschäfte an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen geöffnet sein. Fällt der erste Adventssonntag – wie dieses Jahr – in den Dezember, dürfen Verkaufsstellen an diesem Tag von 13 bis 18 Uhr öffnen. Voraussetzung hierfür, so die IHK Saarland, ist, dass in diesem Jahr erst maximal drei verkaufsoffene Sonntag genutzt wurden und die geplante Öffnung der Gemeinde spätestens 14 Tage vorher schriftlich anzeigt wird. Eine weitere Besonderheit gilt für Heiligabend (24. Dezember), der dieses Jahr auf einen Sonntag fällt: Geschäfte, die überwiegend Lebens- und Genussmittel anbieten, dürfen an diesem Tag in der Zeit von 9 bis 14 Uhr öffnen.