FCS fordert zügiges Vorgehen beim Stadionbau

Zehn dringliche Erwartungen übermittelt. FCS fordert zügiges Vorgehen beim Stadionbau

In einer gemeinsamen Sitzung am gestrigen Abend zwischen Vertretern der Stadt Saarbrücken in Persona von Baudezernent Professor Heiko Lukas, Sportdezernent Harald Schindel sowie dem Prokuristen der GIU (Gesellschaft für Innovation und Unternehmensförderung mbH) Jens Düwel und dem Präsidium sowie dem Aufsichtsrat des 1. FC Saarbrücken wurde sehr offen über den aktuell Status des Baufortschrittes des Ludwigspark gesprochen. Gemeinsam wurde bekräftigt, dass alle gemeinsam das klare Interesse haben, dass die Blau-Schwarzen so schnell wie möglich wieder im heimischen Ludwigspark spielen.
Von Seiten des Präsidiums und des Aufsichtsrates wurden der Stadt Saarbrücken zehn dringliche Erwartungen übermittelt, die für die zukünftige Entwicklung des FCS existentiell sind.

Diese sind wie folgt:
1. Sofortige europaweite Funktionalausschreibung für den Neubau des Ludwigsparks
2. Errichtung eines Zweitligatauglichen Stadions
3. Zusicherung eines Spielbetriebes während der Umbauphase
4. Erstellung einer Container-Anlage im Ludwigspark mit allen notwendigen Vorhaltungen für die Gewährleistung eines Spielbetriebes während der Bauphase (die Kosten würden vom FCS getragen werden)
5. Die Heimspiele in der zweiten Saisonhälfte der Spielzeit 2017/2018 nach der Winterpause sollen im Ludwigspark abgehalten werden
6. Fertigstellung der Osttribüne (Heimtribüne unterhalb der Saarlandhalle) zum Sommer 2018, damit die Mindestkapazität erreicht wird für einen möglichen Spielbetrieb in der 3. Liga
7. Fertigstellung einer Rasenheizung im Ludwigspark zur Spielzeit 2018/2019 (Finanzierung durch Zuschüsse, u.a. Sportplanungskommission und außerordentlichen Veranstaltungen)
8. Der FCS zahlt für den Spielbetrieb während der Umbauphase keine Stadionmiete aufgrund der Übernahme der Kosten der Container- Landschaft sowie der Finanzierungsgewährleistung der Rasenheizung
9. Innerhalb der nächsten vier Wochen soll ein Mietvertragsentwurf seitens der Stadt Saarbrücken vorgelegt werden
10. Das FC-Sportfeld wird im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrag an den 1. FC Saarbrücken übergehen.

Im Rahmen der gemeinsamen Sitzung wurde sich verständigt, dass mit Nachdruck alle Sachverhalte geprüft werden. Der 1. FC Saarbrücken verdeutlichte nochmals abschließend, dass die formulierten Punkte einen erheblichen Einfluss haben auf den zukünftigen Fußballstandort Saarbrücken sowie die Entwicklung des Vereins.

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red,zbs