Dominik F. Anklage nach Mord an Jasmin

Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen.  Dominik F. Anklage nach Mord an Jasmin

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat mit Anklageschrift vom 07.06.2016 vor der großen Straffkammer des Landgerichts Saarbrücken -Schwurgericht, Anklage gegen Dominik F. erhoben. Der 24-jährige Neunkircher soll Mitte April Jasmine B., seine 21-jährige Ex-Freundin umgebracht haben. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen erhoben. Dominik F. reagiere auf die Mord-Vorwürfe mit Gleichgültigkeit. Anfang April 2018 soll seine 21-jährige Lebensgefährtin dem Angeschuldigten per Whats-App das bestätigt haben, was dieser schon seit einiger Zeit vermutet hatte, nämlich, dass sie sich in einen anderen Mann verliebt hatte. Er soll daraufhin beschlossen haben, sie deswegen zu töten. Am 17.04.2018 soll der Angeschuldigte die Geschädigte per Whats App aufgefordert habe, zu ihm in die ehemals gemeinsame Wohnung zu einer Aussprache zu kommen. Zu diesem Zeitpunkt soll er seine spätere Tat bereits geplant haben, wobei sein gekränktes Selbstwertgefühl, Eifersucht und Rachsucht ihr gegenüber für ihre vermeintliche Untreue seine bestimmenden Tatmotive gewesen sein sollen. Als seine Lebensgefährtin daraufhin gegen 16:00 Uhr in die Wohnung kam, soll der Angeschuldigte die Geschädigte auf den anderen Mann angesprochen haben und kurz danach – wie von Anfang an beabsichtigt – sie mit seiner linken Hand an der Kehle gegriffen haben, zugedrückt haben und ihr mehrerer Faustschläge ins Gesicht versetzt haben. Dabei soll er sie gegen das Kinn getroffen haben, wo sie eine Unterblutung erlitt. Danach soll er sich mit seinem ganzen Gewicht auf ihren Rücken gekniet haben, sodass sie Hautunterblutungen an der Brustkorbrückseite und Verletzungen innerhalb der Bauchhöhle erlitt. Als sie schrie, soll er ihr in der Absicht, sie zu erwürgen, mit der linken Hand so fest den Mund zugehalten haben, dass sie Verletzungen der Mundschleimhaut und der Unterlippe erlitt und ihr dann den rechten Arm um dem Hals gelegt haben. So soll er -durch den linken Arm unterstützt -fest zugedrückt haben, was eine Kompression der Halsschlagadern und des Thorax verursachte. Die Geschädigte versuchte vergeblich, seinen Arm wegzuziehen und kratzte an seinem Unterarm. Er soll jedoch mehrere Minuten lang weiter zugedrückt haben, bis die Geschädigte aufhörte zu röcheln und sich zu bewegen. Danach soll sich der Angeschuldigte mit einer Zeugin per Chat in Verbindung gesetzt haben, der er mitteilte, er habe die Geschädigte getötet und die er gebeten haben soll, die Polizei zu informieren. Den kurz darauf eintreffenden Polizeibeamten soll er die Tür geöffnet und ihnen mitgeteilt haben, dass er seine Freundin vor ca. 15 Minuten erwürgt habe. Die Polizeibeamten stellten keine Vitalzeichen an der Geschädigten fest. Infolge von Reanimationsmaßnahmen konnte zwar kurzfristig wieder ein Puls hergestellt werden, doch verstarb sie um 23:25 Uhr in der Intensivstation der Winterbergklinik an den infolge des Sauerstoffmangelschadens des Gehirns erlittenen schwersten Hirnverletzungen.
Der seit dem 18.04.2018 in Untersuchungshaft in der JVA Saarbrücken befindliche, zur Tatzeitarbeitslose Angeschuldigte ist zwar polizeilich mehrfach auffällig geworden, aber nur wegen Steuerdelikts vorbestraft.
Er hat den äußeren Tatverlauf eingeräumt und darüber hinaus angegeben, er habe der Geschädigten gleich von Anfang an gesagt, wenn sie ihn belügt, betrügt und fremdgehe, werde er sie umbringen; den Vorsatz zur Tatbegehung habe er schon an dem Tag, als er von dem anderen Mann erfahren habe, gefasst und die Tat dann auch entsprechend seinem Vorsatz ausgeführt. Auf die Frage, ob es ihm etwas ausmache, (vermutlich)einen Menschen getötet zu haben, antwortete er, es mache ihm einfach nichts aus. Stolz sei er nicht darauf, aber es mache ihm einfach nichts aus. Es tue ihm allenfalls für die Schwester der Getöteten und deren Freund leid, die könne er gut leiden.
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft wird ungeachtet der Einlassung des Angeschuldigten im Rahmen der Hauptverhandlung insbesondere durch die gesicherten und ausgewerteten Chatverläufe wie auch auf der Basis der Feststellungen des rechtsmedizinischen Sachverständigen ein Tatnachweis im Sinne der Anklage zu führen sein.

Anmerkung. Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Urteil über die Schuld nur den Gerichten zusteht und dass jemand solange als unschuldig zu gelten hat, wie ihm nicht durch rechtskräftiges gerichtliches Urteil seine Schuld nachgewiesen ist.

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